Um das Ziel der Gesellschaft, die Erhaltung und Wiedereinbürgerung von sich selbst erhaltenden Populationen der heimischen Störe zu erreichen, sind folgende Meilensteine wichtig:

  1. Die Sicherung und der Schutz der Restbestände des Störe im Nordsee- (Acipenser sturio) und Ostseeeinzugsgebiet (Acipenser oxyrinchus).
  2. Der Aufbau von Elterntierbeständen für die künstliche Vermehrung zur Erhaltung der Arten.
  3. Die Vorbereitung und die Durchführung von Maßnahmen zur Wiedereinbürgerung in ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist es unumgänglich, alle deutschen Aktivitäten zur Erhaltung des Störes mit europäischen Maßnahmen zu koordinieren. Nur so kann die Gesellschaft einen Beitrag zur Förderung von Natur und Umwelt und zur Verbesserung von Fließgewässerökosystemen leisten. Hier ist auch eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden unabdingbar. Das BMU hat den Schutz der Störe international zum Beispiel durch die Listung unter der Washingtoner Konvention (CITES) und der Convention of Migratory Species (CMS) vorangetrieben. Die Erstellung des Aktionsplans für den Europäischen Stör war bei der Berner Konvention und national nur mit Unterstützung von BMU/BfN möglich.

Langfristiges Ziel der Arbeiten ist die Etablierung von sich selbst erhaltenden Populationen der heimischen Störe in den Nord- und Ostseezuflüssen, wofür eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Resourcennutzern unabdingbar ist.
Langfristig könnte auf dieser Basis auch eine nachhaltige fischereiliche Nutzung der Bestände entwickelt werden.

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