„Am 30. November 2018 nahm der Ständige Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) auf seiner 38. Sitzung die Empfehlung der Vertragsparteien des Übereinkommens an und forderte die Beobachterstaaten auf, alle im Gesamteuropäischen Aktionsplan für Störe enthaltenen Maßnahmen vollständig umzusetzen [Dokument T-PVS/Inf(2018)6].

Darüber hinaus hat es das Sekretariat des Berner Übereinkommens beauftragt, die Umsetzung des Aktionsplans mit allen zuständigen Akteuren und Institutionen, sowohl staatlichen als auch nichtstaatlichen, genau zu überwachen, wenn möglich auch durch die Einsetzung einer eigenen Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Umsetzung der regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung des Aktionsplans auf nationaler Ebene.

Dies soll von einer eigenen Arbeitsgruppe unterstützt werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu überwachen und ein adaptives Management zu ermöglichen.

Grundlage für den Beschluss des Ständigen Ausschusses war das von WSCS und WWF erarbeitete Dokument, das in verschiedenen Runden unter Beteiligung der Experten erörtert wurde, einschließlich der Wiener Störkonferenz, die im Juli 2018 von der österreichischen EU-Präsidentschaft abgehalten wurde.

Bitte zögern Sie nicht diese Information an relevante Kollegen, Behörden und Stakeholder zu verteilen."

Gesamteuropäischer Aktionsplan für Störe 2018

Straburg 2019 PAN EURO AP

Das Foto zeigt die offizielle Präsentation des AP in Straßburg. © Duška Dimović