Der Europäische Stör (A. sturio) ist gegenwärtig durch verschiedene rechtliche Regelungen geschützt. Diese umfassen:

  • Internationale Übereinkommen
  • Regionale Regelungen, einschließlich Regelungen der Europäischen Union
  • Nationale Regelungen

Bei der Betrachtung dieser Instrumente ist zu unterscheiden, welche Regelungen einen verbindlichen und welche empfehlenden Charakter haben. Darüber hinaus zielen einige direkt auf den Schutz und die Erhaltung von A. sturio, während andere weniger konkret sind und sich ein Bezug zu A. sturio nur mittelbar ableiten lässt. Im Folgenden wird nur auf Regelungen mit einer direkten Verbindlichkeit für Deutschland zum Schutz des Europäischen Störs näher eingegangen.
Die Staaten, die zurzeit maßgeblich für den Status des Europäischen Störs als verantwortlich gelten, sind oftmals Vertragspartner verschiedener globaler biodiversitätsbezogener Übereinkommen. Sie haben sich dazu verpflichtet, deren Bestimmungen zum Schutz des Europäischen Störs (A. sturio) einzuhalten.